Liebe Patientin, lieber Patient,
auf dieser Seite wollen wir Sie über unser Leistungsspektrum informieren.
Der Versicherungsschutz, den Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung bietet, beschränkt sich auf medizinisch notwendige und wirtschaftlich vertretbare Leistungen.
Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei auftretenden Fragen zu kontaktieren.
Allgemeinärztliche Leistungen
- Hausärztliche Behandlung und Beratung
- Ultraschalluntersuchung von Abdomen (Bauch) und Schilddrüse
- Langzeitblutdruckmessung
- Langzeit-EKG-Messung
- Ruhe-EKG und Belastungs-EKG
- Lungenfunktionstest
- Laboruntersuchungen
- Impfungen (nach STIKO)
- Videosprechstunde
- Reha-, Renten-, und Versicherungsanträge
- Anträge für das Versorgungsamt
- Durchführung Hausärztlich geriatrisches Basisassessment
- Hausbesuche durch Arzt / VERAH / NäPa
Individuelle Gesundheitsleitungen (IGeL)
Wir bieten Ihnen auch Leistungen an, die Sie auf Wunsch erhalten können. Diese werden von der Krankenkasse jedoch nicht finanziert.
Dazu gehören:
- Reisemedizinische Beratung und ggf. Impfungen
- Gelbfieberimpfungen (anerkannte Impfstelle)
- Gesundheitsbelehrung nach § 43
- Attest für Sporttauglichkeit
- Labor nach Führerscheinentzug
- Führerscheinuntersuchung
- Injektionen
- Infusionen (z. B. Medivitan-Aufbaukur)
- Akupunkturen (z. B. Raucherentwöhnung)
- Ultraschalluntersuchungen
- Eigenblutinjektionen
- Spezielle Laboruntersuchungen (z. B. Covid-Antikörper oder Vitamin-D Wert Bestimmung)
Akupunktur
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten lediglich die Akupunkturbehandlung bei folgenden Erkrankungen, sofern diese schon seit mehr als sechs Monaten bestehen:
- Kniegelenkserkrankungen (Gonarthrose)
- Lendenwirbelerkrankungen (LWS-Syndrom)
Disease Management Programm (DMP)
Um Krankenhausaufenthalte und Folgeschäden von chronischen Erkrankungen vorzubeugen, bieten die Krankenkassen ein freiwilliges Behandlungsprogramm bei Diabetes mellitus, koronarer Herzerkrankung, Asthma und COPD.
Vorsorge
Check-up Untersuchungen
Gesundheitsuntersuchungen vom 18. Lebensjahr bis zum 35. Lebensjahr
- Körperliche Untersuchung
- Kontrolle des Impfschutzes
- Labor-Untersuchung (bei familiärer Vorbelastung)
Nur einmalig möglich!
Ab dem 35. Lebensjahr
- Körperliche Untersuchung
- Kontrolle des Impfschutzes
- Blutzuckermessung und Bestimmung der Blutfette
- Beratung und Besprechung weiterer Maßnahmen, ggf. erweiterter Check
- evtl. Hepatitis-Screening
Alle drei Jahre möglich!
Krebsvorsorge
Hautkrebsscreening (bei Frauen und Männern ab 35 Jahren) alle zwei Jahre möglich
Krebsvorsorge (beim Mann ab 45 Jahren) einmal jährlich möglich
Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung (bei Frauen und Männern ab 50 Jahren) einmalig möglich
Stuhltestdurchführung auf okkultes Blut (iFOBT) (bei Frauen und Männern ab 50 Jahren) jährlich bzw. (ab 55 Jahren) alle zwei Jahre möglich
Aufklärung und Durchführung der Untersuchung auf Bauchaortenaneurysma (beim Mann ab 65 Jahren) einmalig möglich
Kinder - und Jugenduntersuchungen
- Kinderfrüherkennungsuntersuchung U6, U8, U9
- Jungendgesundheitsuntersuchung (J1)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung gemäß JArbSchG